Nach der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, nach der Erstprüfung, ist eine Erneuerung der Zertifizierung erforderlich. Sie können Ihr Zertifikat auf zwei Wege erneuern.

  • mittels Prüfung in einem Ausbildungs- und Prüfungszentrum
  • mittels Kreditliste

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Erneuerungsprüfung sind:

  • vollständig-ausgefülltes und unterzeichnetes Anmeldeformular für die Erneuerung
  • Kopie der letztgültigen Zertifikate

Der Vorbereitungskurs dazu ist freiwillig, wird jedoch empfohlen. Die Dauer der Vorbereitung erstreckt sich in der Regel auf zwei Tage bei drei Verfahren. Wir empfehlen, nicht mehr als drei Verfahren beinen Termin zu erneuern.

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Qualifizierungsprüfung inkl. Zertifizierung anstreben, sind folgend angeführte Voraussetzungen zwingend erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (Antrag auf Zertifizierung)
  • Bei Stufe 2 Prüfungen: Kopie des Stufe 1 Zertifikats oder der Stufe 1 Teilnahmebestätigung bei direktem Zugang
  • für die Erstellung einer Ausweiskarte im Zuge der Prüfung: digitales Passbild laut Anforderung im Anmeldeformular, welches Sie direkt an die ÖGfZP schicken, office@oegfzp.at

Bitte beachten Sie hier auch die diesbezüglichen Hinweise am Anmeldeformular.

Anfahrt

Deutschstrasse 10, 1230 Wien

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